Ist Ihr Unternehmen an die DS-GVO angepasst?

Die europäische Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) stellt kleine und große Unternehmen vor großen Herausforderungen

Die EU-DSGVO ist am 25.05.2018 verbindlich in Kraft getreten.

Dadurch sollen die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Die Anforderungen betreffen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Branche. Alle Unternehmen stehen in der Pflicht ihre internen Arbeitsabläufe mit den Anforderungen der EU-DSGVO abzugleichen und ggf. anzupassen und zu dokumentieren.
Die Überarbeitung der Betriebsabläufe, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, unterliegen umfangreiche Nachweis- und Rechenschaftspflichten.

Was sind personenbezogene Daten? Wie sind diese zu klassifizieren? Welche Maßnahmen werden an die IT-Infrastruktur gefordert?
Die Haftungsrisiken für Geschäftsführer (Verantwortliche) sind gestiegen. Die Anforderungen der EU-DSGVO sind auch dann einzuhalten, wenn ein Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten stellen muss.

Die Studie der Bitkom hat bis heute immer noch Gültigkeit und zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf.

Wir bieten Ihnen mit unserem Know-How die erforderliche Unterstützung für alle Fragen auf Aufgaben rund um den Datenschutz, damit Sie sich auf Ihre Aufgaben konzentrieren können.

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